Münzhoheit

Münzhoheit
Münzregal; Recht des Staates, das Münzwesen zu regeln. Die M. umfasst folgendes Rechtebündel im Zusammenhang mit der Prägung von Münzen: (1) Recht der Währung: Recht zur Festlegung von Form und Deckung des gesetzlichen Zahlungsmittels; (2) Recht des Münzfußes: Recht zur Festlegung von Größe und Einteilung des Wertmaßstabes (Nennwert); (3) Recht des Gepräges: Recht zur Festlegung der äußeren Kennzeichen des Zahlungsmittels; (4) Münzrecht ( Münzumlauf): Recht zur Festlegung von Münzorganisation und Recht auf den Münzgewinn.
- Bundesrepublik Deutschland: Gemäß dem „Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen“ vom 8.7.1950 hat die Bundesregierung die M. inne, die zuvor bei der Bank deutscher Länder lag. Die Prägung der als gesetzliche Zahlungsmittel fungierenden Münzen erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Bundes. Die geprägten Münzen dürfen jedoch nur von der Deutschen Bundesbank, die dem Bund den Münzgewinn gutschreibt, in Umlauf gebracht werden. Auch in der Europäischen Währungsunion verbleibt das Recht zur Ausgabe von (Euro- und Cent-)Münzen in Deutschland bei der bisherigen Regelung – also grundsätzlich bei den Mietgliedstaaten, wobei allerdings der Emissionsumfang der Genehmigungspflicht durch die Europäische Zentralbank unterliegt.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Münzhoheit — Münzhoheit, s. Münzregal …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzhoheit — Münzhoheit, der Inbegriff der auf das Münzwesen sich beziehenden staatlichen Hoheitsrechte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Münzhoheit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Münzrecht ist die Befugnis, Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen; es schließt die Bestimmung über die Gestaltung …   Deutsch Wikipedia

  • Münzhoheit — Mụ̈nz|ho|heit 〈f. 20; unz.〉 = Münzregal * * * Mụ̈nz|ho|heit, die <Pl. selten>: Recht [des Staates], Münzen zu prägen. * * * Münzhoheit,   das Münzregal.   * * * Mụ̈nz|ho|heit, die <Pl. selten>: Recht [des Staates], Münzen zu prägen …   Universal-Lexikon

  • Münzhoheit — Mụ̈nz|ho|heit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Münzregal — ⇡ Münzhoheit …   Lexikon der Economics

  • Prägerecht — ⇡ Münzhoheit …   Lexikon der Economics

  • Münzgesetz — ⇡ Münzhoheit und i.d.R. auch Stückelung der ⇡ Münzen eines Landes, vielfach auch die Einlösbarkeit der ⇡ Scheidemünzen regelndes Gesetz …   Lexikon der Economics

  • Braunschweiger Münzgeschichte — Einige braunschweiger Münzen Doppeltaler …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Stadt Bremen — Bremer Stadtwappen aus dem Jahr 1562 Die Geschichte der Freien Hansestadt Bremen ist von der Hanse, vom Handel und der Seefahrt sowie vom Streben nach Selbständigkeit geprägt. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”